Die Zeiten werden immer schwieriger – deshalb holen Sie sich staatliche Zuschüsse – das kann Ihnen zustehen:
Ab 01.Januar 2010 können Beiträge der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Als Durchschnittsverdiener spart zwischen 200 – 400 Euro im Jahr.
Bildungskredite vom Staat
Unabhängig von Bafög fördert Vater Staat Studenten und Schüler, die im Ausland studieren oder während ihrer Prüfungszeiten nicht arbeiten können. 7200 Euro maximal für 2 Jahre. Rückzahlung beginnt nach 4 Jahren.
Extra-Geld für Auszubildende
Azubis bekommen zu Beginn ihrer Lehrzeit meist nur einen geringen Lohn. Wer wegen der Entfernung zum Ausbildungsbetrieb nicht bei seinen Eltern wohnen kann, hat Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe, sofern die Eltern finanziell nicht dazu in der Lage sind. Hier stehen dem Auszubildenden 341 Euro zu (Grundbedarf) zuzüglich einer monatlichen Mietpauschale von 146 Euro. Ein Zuschlag kann bei höheren Mietkosten beantragt werden (Bonus73Euro)
Elterngeld für Papa und Mama
Seit dem 01.Januar 2008 erhalten Mütter und Väter Elterngeld die ihre Arbeit unterbrechen um für den Nachwuchs da zu sein. 67% vom letzten Nettogehalt bei einem Höchssatz von 1800 Euro. Arbeitslose bekommen 300 Euro. Wichtig: Auch Selbstständige können Elterngeld beantragen. Einreichung einer Einnahmer-Überschuss-Rechnung. Elterngeld kann von Geburt bis zum vollendeten 14 Lebensjahr gezahlt werden.(Partnermonate)
Wer bei seinem Weg zur Arbeit mehr als 13,5 Kilometer fährt, kommt mit der Pendlerpauschale locker über die Werbungskostenpauschale von 920 Euro.
Bei Eltern die Hartz IV oder Kinderzuschlag bekommen, können jährlich noch 100 Euro für Bücher oder andere Lernmittel beantragen.
Familien mit geringerem Einkommen, haben neben dem Kindergeld auch Anspruch auf den Kinderzuschlag – wenn beide Elternteile gemeinsam die Mindesteinkommensgrenze von 900 Euro erreichen, gibt es ein Bonus für jedes Kind.