Eine SCHUFA-Auskunft hilft, gespeicherte Daten und deren Herkunft zu prüfen und fehlerhafte Angaben früh zu erkennen. Wer wissen möchte, welche persönlichen Informationen bei der SCHUFA gespeichert sind, kann eine kostenlose Datenkopie nach Artikel 15 der Datenschutz-Grundverordnung anfordern. Die frühere Angabe, dies sei nur einmal jährlich möglich, ist überholt.
SCHUFA-Auskunft: Datenkopie richtig auswählen
Die kostenlose Datenkopie ist für die persönliche Kontrolle bestimmt und enthält sensible Informationen. Daneben bietet die SCHUFA kostenpflichtige Produkte an, die beispielsweise zur Weitergabe an Vermieter gedacht sind. Achten Sie deshalb darauf, gezielt die kostenlose Datenkopie nach Art. 15 DSGVO auszuwählen.
Welche Angaben sollten Sie prüfen?
- Name, Geburtsdatum und aktuelle Anschrift
- gespeicherte Vertrags- und Zahlungsinformationen
- erledigte oder möglicherweise veraltete Einträge
- Herkunft der Daten und frühere Empfänger
- angegebene Wahrscheinlichkeitswerte und deren Aktualität
Was tun bei falschen Daten?
Beanstanden Sie einen fehlerhaften Eintrag schriftlich bei der SCHUFA und möglichst auch bei dem Unternehmen, das die Information gemeldet hat. Beschreiben Sie den Fehler genau und fügen Sie geeignete Nachweise nur in erforderlichem Umfang bei. Bewahren Sie Kopien Ihrer Schreiben auf. Eine ausführliche Orientierung bietet außerdem die Verbraucherzentrale.
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Hinweis: Dieser Beitrag bietet eine allgemeine Orientierung und keine Rechtsberatung. Verfahren und Angebote können sich ändern. Inhaltlicher Stand: Juli 2026.
Fehler nachvollziehbar beanstanden
Unstimmigkeiten werden mit Datum, Vertragsbezug und vorhandenen Nachweisen dokumentiert. Sensible Daten gehören nicht ungeschützt in gewöhnliche E-Mails. Die offizielle Datenkopie nach Art. 15 DSGVO ist für die persönliche Einsicht bestimmt.
Eine Auskunft zur eigenen Kontrolle ist nicht dasselbe wie ein Zertifikat zur Weitergabe an Vermieter oder Unternehmen. Vor einer Bestellung sollte deshalb der konkrete Zweck feststehen.

SCHUFA-Auskunft: gespeicherte Daten kontrollieren
Die Verbraucherzentrale zu SCHUFA und Scoring erklärt Auskunftsrechte und Korrekturmöglichkeiten.
SCHUFA-Auskunft: Fehler schriftlich beanstanden
Unrichtige Angaben werden mit Nachweisen und einer klaren Beschreibung des Fehlers beanstandet. Kopien der Korrespondenz bleiben zur Dokumentation erhalten.
