Mieter-Rechts-Tipp

Jeder Mieter darf auf seinem Balkon Blumenkästen anbringen – doch Sie haften für Ihre Pflanzen.  Blumenkästen dürfen auch an der Außenseite des gemieteten Balkons angebracht werden. Zu beachten ist  aber unbedingt, das die Kästen bei Wind nicht herunterfallen, also windsicher angebracht werden. Sollte etwas passieren, sind Sie Schadensersatzpflichtig!

Mieter sollten auf Nachbarn Rücksicht nehmen, die unter ihnen wohnen. Beim Gießen also nicht das Wasserb herunterplatschen lassen. Sollten die Pflanzen über das Balkongeländer wachsen, also viele Blätter auf den anderen Balkon fallen, müssen die Pflanzen zurückgeschnitten werden. Im Streitfall kann der Nachbar das Entfernen der Balkonkästen durchsetzen……

….also immer etwas aufpassen im Täglichen Miteinander