Ratgeber Rechtsschutzversicherung

Viele Menschen in Deutschland verfügen über eine Rechtsschutzversicherung. Zumeist wird diese über den Versicherungsvertreter oder -Berater abgeschlossen, der auch andere Versicherungsbereiche abdeckt. Nicht selten wird eine Rechtsschutzversicherung mit angeboten und oft abgeschlossen, wenn man zum Beispiel sein Auto versichern möchte. Dabei sollte man allerdings nicht so leichtfertig mit dem Abschluss einer Rechtsschutzversicherung sein, denn wie auch die Stiftung Warentest regelmäßig feststellt, gibt es bei den Anbietern und vor allem im Leistungsumfang große und erhebliche Unterschiede. Bevor Sie eine Rechtsschutzversicherung abschließen, sollten sie unbedingt die Unterschiede der einzelnen Rechtsschutzversicherungsarten kennen.

Privat-, Verkehrs- und Berufsrechtsschutz
Grundsätzlich werden Rechtsschutzversicherungen nach Privat-, Verkehrs- und Berufsrechtsschutzversicherung unterschieden. Viele Gesellschaften bieten auch Kombipakete an. Doch damit noch nicht genug. Wer beispielsweise denkt, dass bei einer Privatrechtsschutzversicherung sämtliche möglichen Streitfälle im privaten Umfeld abgedeckt sind, oder dass die Verkehrsrechtsschutzversicherung bei allen Rechtsstreitigkeiten rund um den Straßenverkehr einspringt, der irrt nicht selten. So sind im privaten Bereich zum Beispiel Familien- und Erbstreitigkeiten ausgenommen, außerdem auch Scheidungsprozesse und baurechtliche Verfahren. Im Straßenverkehr kann die Rechtsschutzversicherung die Leistungen verweigern, wenn Eigenverschulden vorliegt oder Ordnungswidrigkeiten begangen wurden. So ist dann ebenso der Gültigkeitsbereich ausschlaggebend: In der Regel übernehmen Rechtsschutzversicherungen die Kosten im EU-Ausland auch bei längeren Aufenthalten. Außerhalb der Europäischen Union haben die einzelnen Gesellschaften unterschiedliche Zeiträume, in denen von der Versicherung Gebrauch gemacht werden kann. Bei manchen Versicherern besteht gar kein Leistungsanspruch, andere wiederum bieten diesen von wenigen Wochen bis einigen Monaten. Haben Sie bereits eine Rechtsschutzversicherung und möchten auf eine bestimmte Situation vorbereitet sein, fragen Sie dort direkt nach und klären Sie Fragen und Ungenauigkeiten.

Abschluss, Kündigung sowie Beanspruchung von Versicherungsleistungen
Wenn Sie noch keine Rechtsschutzversicherungen besitzen, sollten Sie gründlich überlegen, welche Rechtsschutzformen für Sie infrage kommen bzw. unbedingt benötigt werden. Dabei sollten Sie bedenken, dass Sie auch als Passant, Radfahrer, Fahrgast etc. eine Verkehrsrechtsschutzversicherung beanspruchen können. Und die Berufsrechtsschutzversicherung besitzt auch für Beamte und Soldaten Gültigkeit. Sie sollten die Wahl der richtigen Rechtsschutzversicherung auch von Ihrem Lebenswandel abhängig machen, je nachdem, ob Sie z. B. viel reisen oder Ihre berufliche Tätigkeit mit Risiken behaftet ist. Wichtig ist, dass Vorfälle, die ihren Ursprung vor dem Abschluss haben (ein Autounfall beispielsweise, der vor dem Versicherungsabschluss stattfand, aber der Rechtsstreit erst danach zum Tragen kommt), nicht mehr versicherbar sind. Des Weiteren, wenn keine Vorversicherung bestand, haben Sie eine Wartefrist von drei Monaten, bevor Sie die Dienste der Rechtsschutz in Anspruch nehmen können. Haben Sie eine Vorversicherung, müssen Sie beim Versicherungswechsel darauf achten, dass keine Lücke im Versicherungsschutz entsteht, ansonsten kommt es erneut zu drei Monaten Wartezeit. Ebenfalls wichtig: Wenn Sie denken, dass Ihnen Ihr Versicherer die Rechtsschutzversicherung kündigen will, sollten Sie ihm zuvorkommen und selbst kündigen. Denn viele Versicherungsgesellschaften verweigern Ihnen eine Rechtsschutzversicherung, wenn sie in der Vergangenheit einmal aus einer herausgekündigt wurden.

Alles in allem gilt: Im Gegensatz zu anderen Versicherungsformen sollten Sie bei Rechtsschutzversicherungen zuerst auf den Leistungsumfang achten und dann im Anschluss die Preise vergleichen.